des Berufskollegs der Stadt Bottrop,

An der Berufsschule 20, 46236 Bottrop

(Gem. § 65 Absatz 2 SchulG)

Im Benehmen mit der Schule wird folgende Hausordnung erlassen:

  1. Grundsätze

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind in ihren persönlichen Rechten durch die Rechte der anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft begrenzt.

Es gilt das Schulgesetz (SchulG). 

  1. Täglicher Schulbetrieb
  • Der Schulhof darf nicht befahren werden. Ausnahmeregelungen trifft das Schulverwaltungsamt oder die Schulleitung.
  • Liegt Schnee, so ist aus Sicherheitsgründen auf dem Schulgelände das Werfen von Schneebällen verboten.
  • Die Fluchtwege sowie die Feuerlöscher müssen freigehalten werden.
  • Brandschutztüren müssen immer geschlossen sein.
  • Die Außentreppe des Gebäudes C (Nordseite) ist ausschließlich Fluchtweg und darf nur bei Alarm benutzt werden.
  • Die Benutzung der Aufzüge ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Personen mit Gehbehinderung, die gegen Unterschrift sowie 5 € Pfand einen Schlüssel im Sekretariat erhalten.
  • Unfälle müssen den aufsichtsführenden Lehrkräften unverzüglich gemeldet werden.
  • Papier und andere Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter.
  • Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben und können dort auch abgeholt werden.
  • Das Plakatieren und Verteilen von Werbematerial ist - auch für politische Parteien - auf dem Schulgelände untersagt.
  • Rauchen, Alkoholgenuss und Drogenkonsum sind nicht gestattet.
  • Das Mitführen von Waffen und Sprengkörpern jeder Art (z.B. Schreckschusspistolen, Messer usw.) ist auf dem Schulgelände strengstens untersagt.
  • Der Gebrauch und Empfangsbetrieb von mobilen Datengeräten (Handys, iPods etc.) während der Unterrichtszeit ist untersagt (siehe Anlage 2 zur Hausordnung). 
  1. Verhalten 
  1. vor Schulbeginn
    • Für Schüler*innen, die von auswärts kommen und ab 7:10 Uhr in der Schule eintreffen, steht der Schüleraufenthaltsraum im Untergeschoss im Gebäude A (Eingang B) oder der Eingangsbereich/Foyer zur Verfügung.
    • Beim Gongzeichen um 7:25 Uhr begeben sich die Schüler/innen vor ihren Klassenraum, der von einer Lehrkraft geöffnet wird.
       
  2. in der Klasse/in der Sporthalle
    • Für den Umgang mit schulischen DV-Einrichtungen erlässt die Schule eine Benutzerordnung. Sie ist als Anlage 1 Gegenstand dieser Hausordnung.
    • Wird bei Betreten des Raumes ein Schaden festgestellt, so ist das der unterrichtenden Lehrkraft sofort zu melden.
    • Alle schulischen Einrichtungen (Gebäude einschl. Toiletten und Außenanlagen) sowie die Sporthalle und das Schulgebäude sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen und Verunreinigungen verpflichten zum Schadenersatz. Für die Sporthalle gilt insbesondere, dass gemäß den Anweisungen der Sportlehrkräfte geeignete Hallenschuhe zu tragen sind.
    • Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die unterrichtende Lehrkraft noch nicht erschienen ist, meldet sich der Klassensprecher*in oder deren Vertreter*in im Schulbüro.
    • Bei Unterrichtsschluss sorgt jeder dafür, dass sein Platz ordnungsgemäß und sauber ist.

  3. in der Pause/in Freistunden
    • Während der Pause verlassen alle Schüler*innen die Klassenräume und begeben sich auf dem kürzesten Weg in den dafür vorgesehenen Pausenbereich.
    • Während der Pausen sind die Toiletten im Hof zu benutzen. Toiletten dienen nicht als Aufenthaltsräume. Äußerste Sauberkeit gebieten hier die Regeln des Anstandes und der Hygiene.
    • Bei Klassenraumwechsel haben die Schüler*innen ihre Sachen mit auf den Schulhof zu nehmen.
    • Schüler*innen, die eine Freistunde haben, steht der Aufenthaltsraum im Untergeschoss des Gebäudes A zur Verfügung, wenn keine anderen unterrichtsorganisatorischen Maßnahmen getroffen werden.
    • Das Verlassen des Schulgrundstücks in Freistunden und Pausen ist nur volljährigen Schüler*innen gestattet. Nicht schulisch veranlasstes Verlassen des Schulgeländes führt zum Erlöschen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes.
    • Während der Pause stehen im Gebäude A die Cafeteria und der Lichthof als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Der Aufenthalt in allen übrigen Gebäudeteilen ist nicht gestattet.

  4. bei Feueralarm
    • Ohne Rücksicht auf den Umfang eines Schadenfeuers und ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzu-warten, ist unverzüglich Alarm zu geben. Feuerwehr und Polizei sind unverzüglich zu verständigen.
    • Das Schulgebäude wird klassenweise unter Aufsicht der Lehrkräfte verlassen.
      Auf größte Ruhe und Ordnung ist zu achten, damit keine Panik entsteht.
    • Die Benutzung der Aufzüge ist nicht gestattet. Gehbehinderte sind, ggf. mit geeigneten Tragehilfen, von Mitschülern*innen die Treppen hinunterzutragen und werden an dem Sammelplatz in die Obhut der Rettungskräfte übergeben.
    • Kleidungsstücke und Lernmittel können mitgenommen werden, wenn die Räumung der Schule damit nicht verzögert wird.
    • Die Lehrkraft überzeugt sich beim Verlassen des Schulraumes, dass niemand - auch nicht in Nebenräumen - zurückgeblieben ist. Fenster und Türen sind zu schließen.
    • Die gekennzeichneten Fluchtwege sind dem Fluchtwegeplan (siehe Anlage 3) zu entnehmen.
    • An der Sammelstelle stellt die Lehrkraft fest, ob die Klasse vollzählig ist.
    • Alle übrigen Schulhöfe sind zu räumen.
    • Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schüler*innen in ihren Klassenräumen, bis Rettung kommt, oder sie werden in einen Raum geführt, der von der größten Gefahr möglichst weit entfernt ist. In diesen Räumen sind die Türen zu schließen und die Fenster zu öffnen. 
  1. Verwaltung
  • Alle Änderungen der Personalien, z.B. Wohnungswechsel, Wechsel des Ausbildungsbetriebes, Heirat usw. müssen der klassen - bzw. jahrgangsstufenführenden Lehrkraft unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Sofern nicht ausdrücklich Widerspruch erfolgt, ist die Schule berechtigt, Bild- und Tonmaterial auf denen Schüler*innen zu erkennen sind oder Textmaterial von Schüler*innen zum Zwecke der schulischen Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen und über die von der Schule gepflegten medialen Kanäle zu veröffentlichen.
  • Ist ein Schüler*in durch Krankheit verhindert die Schule zu besuchen, so ist die Schule unverzüglich zu benachrichtigen und schriftlich binnen 3 Schultagen über die Gründe des Schulversäumnisses zu informieren. Werden dadurch Klassenarbeiten versäumt, so muss grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
  1. Schulfremde Benutzer
  • Die Hausordnung gilt sinngemäß auch für schulfremde Benutzer.
  • Unbefugten ist das Betreten des Schulgeländes untersagt.
  1. Inkrafttreten
  • Diese Hausordnung tritt am 01. März 2011 in Kraft.

         gez.: Ketzer                                                        gez.: Tewes

         Erster Beigeordneter                                           Schulleiter  

An der Schule gibt es Beratungslehrer*innen, die Sie in allen schulischen, beruflichen und persönlichen Problemen beraten und weitere Hilfe vermitteln.

Die Sprechzeiten finden die Schüler*innen durch Aushang, bei der Schülervertretung oder Nachfrage im Schulbüro.


Anlage 1 zur Hausordnung:

Ordnung für Benutzerinnen und Benutzer der DV-Einrichtungen

Das Arbeiten in Räumen, die mit Datenverarbeitungsanlagen ausgestattet sind, erfordert ein hohes Maß an Vertrauen und Disziplin der dort Tätigen. Um ein effektives, störungsfreies Arbeiten zu ermöglichen, wurden diese Regeln aufgestellt, die unbedingt zu beachten sind.

Ich verpflichte mich,…

  • an dem zugewiesenen Computer nur mit den Daten und Programmen zu arbeiten, die für die Bearbeitung eines Arbeitsauftrages von der jeweiligen Lehrkraft notwendig sind;
  • Dateien nur mit Erlaubnis der Lehrkraft auf USB-Sticks oder andere externe Datenträger zu kopieren oder zu laden;
  • weder das eigene Passwort an Mitschüler*in weiterzugeben, noch zu versuchen andere Passwörter von Lehrkräften oder Mitschüler*innen herauszubekommen;
  • weder Systemabstürze zu provozieren noch Systemeinstellungen zu ändern oder eigenmächtig Programme zu installieren;
  • keine Dateien im Privatverzeichnis (Homelaufwerk) zu speichern, die nicht mit den Unterrichtsinhalten in Verbindung stehen, insbesondere Computerspiele, Musik- und Videodateien;
  • das Internet nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft zu nutzen und keine Bilder oder Schriften mit pornographischen, nazistischen, fremdenfeindlichen oder terroristischen Inhalten anzusehen, herunterzuladen oder zu verbreiten;
  • am Computerarbeitsplatz weder zu essen, noch zu trinken. Eventuelle situationsbedingte Ausnahmeregelungen trifft die Schulleitung;
  • für alle Schäden zu haften, die durch Missachtung dieser Regeln oder vorsätzliche Beschädigung aufgetreten sind.

Ich stimme zu, ...

  • dass das Lehrpersonal alle meine Daten auf den Rechnern einsehen darf;
  • dass die Systemadministratoren meine Daten löschen oder verändern dürfen;
  • dass wichtige Daten und Ergebnisse von mir selber gesichert werden und ich keinerlei Ansprüche auf entstandenes geistiges Eigentum an die Schule stelle;
  • dass mein Zugriff auf alle Systeme der Schule dokumentiert und gegebenenfalls als Beweis für Fehlverhalten und Täuschungsversuche verwendet werden darf. 

Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann gem. § 53 Schulgesetz (SchulG) Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Schulverweis nach sich ziehen.

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Anlage 2 zur Hausordnung:

Erweitertes Handyverbot am Berufskolleg der Stadt Bottrop

Es gibt immer wieder Meldungen über Straftaten von Schüler*innen in Schulen, die im direkten Zusammenhang mit mobilen Datengeräten (Handys, iPods, MP3-Playern, u. a.) stehen.

Schulleitungen und Lehrer*innen obliegen insbesondere dann einer Pflicht und zugleich einer weitreichenden Befugnis zur Intervention, wenn durch die Nutzung der mitgebrachten Geräte gegen Recht verstoßen wird, Schüler/innen gefährdet   werden oder der generelle Schulbetrieb beeinträchtigt wird. Darüber hinaus sind die Lehrkräfte verpflichtet darüber zu    wachen, dass keine Schäden verursacht und keine Straftaten begangen werden.

Aufgrund der technischen Weiterentwicklung mobiler Digitalgeräte ist ohne Weiteres nicht zu erkennen, welche Funktion des Gerätes gerade genutzt wird.

Die Benutzung mobiler Datengeräte (wie Handys, iPods, MP3-Playern, u. a.) ist in allen Klassenräumen sowie in der Sporthalle nicht gestattet. Dies gilt auch für das Tragen von Ohrhörern. Darüber hinaus ist das Fotografieren und Filmen auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.

Diese Regelung dient nicht zuletzt zum Schutz der Schüler*innen vor Handymobbing und der unkontrollierten Ablichtung mit der Möglichkeit der Veröffentlichung im Internet.

In Notfällen können Sie immer über das Sekretariat 02041/70627-0 erreicht werden.

Grundsätzlich wird das Gerät bei Verstoß gegen das Verbot von den Lehrer*innen zeitweise eingezogen und im Safe der Schule deponiert. Bei minderjährigen Schüler*innen wird das Gerät nur an die Erziehungsberechtigten zurück-

gegeben. Die Rückgabe erfolgt nach der Kernunterrichtszeit Montag bis Donnerstag um 14:15 Uhr, Freitag um 13:00 Uhr.

Darüber hinaus erfolgt eine Ordnungsmaßnahme gemäß § 53 Schulgesetz. Bei wiederholtem Verstoß bis hin zur Entlassung von der Schule.


Anlage 3 zur Hausordnung:

Fluchtwegeplan

 

Kontaktdaten

Berufskolleg der Stadt Bottrop
An der Berufsschule 20
46236 Bottrop
Tel.: 02041 / 70627-0
Fax: 02041 / 7062777
E-Mail:         Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Homepage:  www.berufskolleg-bottrop.de

Öffnungszeiten Sekretariat:

Montag bis Donnerstag  7:00 Uhr – 14:30 Uhr
Freitag                         7:00 Uhr – 13:00 Uhr

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